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BGH, 15.06.1954 - IV ZB 30/54 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
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Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 08.12.1993 - XII ZR 133/92
Wirksamkeit eines beiderseitigen Rechtsmittelverzichts gegen ein …
Denn das Scheidungsurteil ist bereits seit dem 15. Oktober 1991 rechtskräftig und konnte demgemäß (am 15. November 1991) nicht mehr mit einem zulässigen Rechtsmittel angegriffen werden (vgl. BGH, Beschluß vom 15. Juni 1954 - IV ZB 30/54 = FamRZ 1954, 108;… Zöller/Stöber ZPO 18. Aufl. § 705 Rdn. 9; RG SeuffA 78 S. 342, 343; RGZ 110, 228, 229).a) Die Rechtskraft eines der Berufung unterliegenden Urteils tritt - auch in Ehesachen (…vgl. Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozeßrecht 15. Aufl. § 165 Abschn. V 12 c S. 1016 i.V. mit § 150 Abschn. II 1 c S. 912) - vor dem Ablauf der Berufungsfrist ein, wenn die Parteien, denen ein Rechtsmittel gegen das Urteil zusteht, auf dieses verzichten (BGH, Beschluß vom 15. Juni 1954 aaO.;… Bergerfurth, Der Ehescheidungsprozeß 5. Aufl. Rdn. 352).
- BFH, 14.07.1971 - I R 127/70
Fehlende Revisionsbegründung - Unzulässige Revision - Rechtsschutzbedürfnis - …
Im Falle des dem Gericht gegenüber erklärten Rechtsmittelverzichts durch beide Parteien nach Verkündung und Zustellung des Urteils -- jedoch vor Ablauf der Rechtsmittelfrist -- wird das Urteil im Zeitpunkt des Eingangs der letzten Verzichterklärung bei Gericht als rechtskräftig angesehen (vgl. Beschluß des BGH IV ZB 30/54 vom 15. Juni 1954, Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs Nr. 5 zu § 514 ZPO); die gleichwohl eingelegte Revision ist unzulässig. - BGH, 22.09.1982 - IVb ZB 79/82
Unterbrechung des Verfahrens bei Versterben des nicht anwaltlich vertretenen …
Die Rechtskraft trat mit dem Wirksamwerden der Verzichtserklärungen und nicht erst mit dem Ablauf der Rechtsmittelfrist ein (BGH, Urteil vom 15. Juni 1954 - IV ZB 30/54 - LM ZPO § 514 Nr. 5; BGHZ 4, 314, 320). - BGH, 29.04.1960 - IV ZR 198/59
Rechtsmittel
Entgegen der Meinung der Revision hat der Senat in seiner Entscheidung vom 15. Juni 1954 IV ZB 30/54 = LM Nr. 5 zu § 514 ZPO die Frage der Wirksamkeit eines in einer Ehesache dem Gegner gegenüber erklärten Rechtsmittelverzichts nicht offen gelassen, sondern nur unentschieden gelassen, wann in einer Ehesache bei einem von den Parteien nicht vor Gericht vereinbarten oder erklärten Rechtsmittelverzicht die Rechtskraft eintritt. - BGH, 16.04.1955 - IV ZR 20/55
Rechtsmittel
Nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist, können die Parteien dagegen kein zulässiges Rechtsmittel mehr einlegen, denn die Rechtskraft ist der Verfügung der Parteien entzogen (Beschl. v. 15.6.1954 - IV ZB 30/54 - = LM Nr. 5 zu § 514 ZPO).